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Zweitwohnungsteuer in Frankfurt am Main 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Frankfurt am Main beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 720 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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10 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Frankfurt am Main
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 10 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 720,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2019 |
Quelle: Stadt Frankfurt am Main (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Frankfurt am Main im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Frankfurt am Main mit 10 % auf Platz 50 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main erhebt seit 2019 10 % der Jahresnettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 10 % der Jahresnettokaltmiete, keine Mindeststeuer. Befreit u. a. berufs-/ausbildungsbedingte Zweitwohnungen Verheirateter und therapeutische Unterbringungen. Ein von Aggregatoren behaupteter 180-Tage-Tarif steht nicht in der Satzung.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.