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Zweitwohnungsteuer in Offenbach am Main 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Offenbach am Main beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Offenbach am Main
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.2016 |
Quelle: Stadt Offenbach am Main (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Offenbach am Main im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Offenbach am Main mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Offenbach am Main
Offenbach am Main erhebt seit 2016 12 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. Befreiungen u. a. für getrennt lebende Ehe-/Lebenspartner aus beruflichen Gründen und Studierende mit Nebenwohnung bei den Eltern.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.