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Zweitwohnungsteuer in Gießen 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Gießen beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Gießen
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | 12 % seit 01.01.2024 |
Quelle: Stadt Gießen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Gießen im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Gießen mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Gießen
Die Universitätsstadt Gießen erhebt seit 2024 12 % der jährlichen Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Nettokaltmiete, linearer Tarif. Keine Ermäßigung für Studierende oder Geringverdiener; auch BAföG-Empfänger sind steuerpflichtig.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.