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Zweitwohnungsteuer in Gießen 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Gießen beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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12 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
0,00 €
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Gießen

MerkmalWert
Steuersatz12 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat864,00 € im Jahr
Gültig12 % seit 01.01.2024

Quelle: Stadt Gießen (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 12 % = 576,00 € im Jahr (48,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 12 % = 864,00 € im Jahr (72,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 12 % = 1.296,00 € im Jahr (108,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Gießen im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Gießen mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Gießen

Die Universitätsstadt Gießen erhebt seit 2024 12 % der jährlichen Nettokaltmiete.

Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Nettokaltmiete, linearer Tarif. Keine Ermäßigung für Studierende oder Geringverdiener; auch BAföG-Empfänger sind steuerpflichtig.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Gießen 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Gießen beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Gießen?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 12 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 12 % = 864 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Gießen Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Gießen eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Gießen absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

Zweitwohnungsteuer in Hessen