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Zweitwohnungsteuer in Kassel 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Kassel beträgt 8 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 576 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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8 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Kassel
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 8 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 576,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.01.1998 |
Quelle: Stadt Kassel (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Kassel im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Kassel mit 8 % auf Platz 71 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Kassel
Kassel erhebt seit 1998 8 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 8 % der Nettokaltmiete, keine Mindeststeuer, monatsanteilige Berechnung. Bei Eigennutzung ortsübliche Vergleichsmiete.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.