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Zweitwohnungsteuer in Marburg 2026
Die Zweitwohnungsteuer in Marburg beträgt 12 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 864 Euro im Jahr.
Stand: geprüft 03.07.2026Schnell rechnen
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12 % der Nettokaltmiete
Die Zweitwohnungsteuer in Marburg
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Steuersatz | 12 % |
| Bemessungsgrundlage | Jahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) |
| Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat | 864,00 € im Jahr |
| Gültig | seit 01.04.2017 |
Quelle: Stadt Marburg (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
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Marburg im Vergleich
Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Marburg mit 12 % auf Platz 36 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.
Besonderheiten in Marburg
Die Universitätsstadt Marburg erhebt seit 2017 12 % der Nettokaltmiete.
Ausnahmen und Ermäßigungen: 12 % der Nettokaltmiete. Studierende, die ein Zimmer bei den Eltern als Nebenwohnung nutzen (Hauptwohnung am Studienort), sind befreit.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.