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Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden 2026

Die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr.

Stand: geprüft 03.07.2026

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15 % der Nettokaltmiete

Zweitwohnungsteuer
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Steuersatz
laut Satzung
Ranking
n. a.
Platz 1 = höchster Satz
Durchschnitt
0 %
Städte mit Steuer
Bemessung
Nettokaltmiete
Grundlage

Die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden

MerkmalWert
Steuersatz15 %
BemessungsgrundlageJahresnettokaltmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten)
Beispiel 600 Euro Kaltmiete/Monat1.080,00 € im Jahr
Gültig15 % seit 01.07.2024 (zuvor 10 %)

Quelle: Stadt Wiesbaden (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.

Rechenbeispiele

400 Euro Kaltmiete im Monat: 4.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 720,00 € im Jahr (60,00 € im Monat).
600 Euro Kaltmiete im Monat: 7.200 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.080,00 € im Jahr (90,00 € im Monat).
900 Euro Kaltmiete im Monat: 10.800 Euro Jahreskaltmiete × 15 % = 1.620,00 € im Jahr (135,00 € im Monat).

Andere Miete? Im Rechner nachrechnen.

Wiesbaden im Vergleich

Unter den 72 erfassten Städten mit Zweitwohnungsteuer liegt Wiesbaden mit 15 % auf Platz 25 von 72 (Platz 1 = höchster Satz). Der Durchschnitt liegt bei 14,64 %. Am höchsten ist der Satz derzeit in Konstanz mit 35 %, am niedrigsten in Kassel mit 8 %.

Besonderheiten in Wiesbaden

Wiesbaden erhebt seit Juli 2024 15 % der jährlichen Nettokaltmiete (zuvor 10 %).

Ausnahmen und Ermäßigungen: Flacher Satz 15 % seit 1. Juli 2024. Bei Eigentum oder verbilligter Überlassung geschätzte Vergleichsmiete.

Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden 2026?
Die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden beträgt 15 % der Nettokaltmiete. Bei 600 Euro Kaltmiete im Monat sind das 1.080 Euro im Jahr. Stand: geprüft 03.07.2026.
Wie berechne ich die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden?
Multipliziere deine Jahreskaltmiete mit 15 %. Die Jahreskaltmiete ist die monatliche Nettokaltmiete mal zwölf. Bei 600 Euro im Monat also 7.200 Euro × 15 % = 1.080 Euro im Jahr. Den genauen Betrag rechnet der Rechner oben.
Wer muss in Wiesbaden Zweitwohnungsteuer zahlen?
Grundsätzlich jede Person, die in Wiesbaden eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt und dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Es gibt Ausnahmen, etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen Verheirateter oder für bestimmte Härtefälle. Eine Übersicht gibt der Ratgeber Wer muss zahlen.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer in Wiesbaden absetzen?
Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung besteht, zählt die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten und ist als Werbungskosten absetzbar. Wie das geht, steht im Ratgeber Zweitwohnungsteuer absetzen.

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