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Zweitwohnungsteuer in Fulda 2026
Fulda erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer.
Stand: geprüft 03.07.2026Die Zweitwohnungsteuer in Fulda
Fulda erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Für eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz fällt hier keine kommunale Aufwandsteuer auf die Wohnung an.
Quelle: Stadt Fulda (amtlich) (geprüft 03.07.2026). Verbindlich ist die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung.
Rechenbeispiele
Keine Steuer: Für eine Zweitwohnung in Fulda fällt derzeit keine Zweitwohnungsteuer an, unabhängig von der Höhe der Miete.
Besonderheiten in Fulda
Fulda erhebt keine Zweitwohnungsteuer; die Stadt fehlt auf der hessischen Städteliste mit dieser Steuer.
Wer die Steuer zahlen muss und welche Ausnahmen es gibt, erklärt der Ratgeber Wer muss zahlen. Studierende finden Hinweise unter Studenten und Zweitwohnung, zum Absetzen bei doppelter Haushaltsführung siehe Zweitwohnungsteuer absetzen.
Häufige Fragen
Erhebt Fulda eine Zweitwohnungsteuer?
Fulda erhebt derzeit keine Zweitwohnungsteuer. Wer dort eine Zweitwohnung mit Nebenwohnsitz anmeldet, zahlt für die Wohnung keine gesonderte kommunale Aufwandsteuer. Stand: geprüft 03.07.2026.
Muss ich meinen Nebenwohnsitz in Fulda trotzdem anmelden?
Ja. Die melderechtliche Pflicht, einen Nebenwohnsitz anzumelden, gilt unabhängig davon, ob die Stadt eine Zweitwohnungsteuer erhebt. Die Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, in der Regel binnen zwei Wochen.
Kann Fulda die Steuer später einführen?
Das ist möglich. Ob eine Zweitwohnungsteuer erhoben wird, entscheidet der Stadt oder Gemeinderat per Satzung. Wir prüfen die Städte regelmäßig und aktualisieren den Stand.